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Rechnungswesen

Finanzbuchhaltung
- Wir führen für mittelständische Handels-, Dienstleistungs- und sonstige Gewerbebetriebe die Bücher.
- Für nicht buchführungspflichtige Kleinbetriebe und Freiberufler ermitteln wir die Einnahmen, Ausgaben und den Überschuss.
- Um die Aussagekraft der Buchhaltung zu erhöhen, buchen wir teilweise unterjährig kalkulatorische Abschreibungen und Bestandsveränderungen.
- Unsere Mandanten erhalten monatlich oder quartalsweise betriebswirtschaftliche Auswertungen (sog. BWAs).
- Wir bereiten die monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen vor.
- Wir prüfen unterjährig Anpassungen der Steuer-Vorauszahlungen, so dass unsere Mandanten nicht am Jahresende von größeren Steuernachzahlungen überrascht werden oder zu hohe Vorauszahlungen leisten.
- Wir leiten unsere Mandanten an, wie sie bspw. durch das Vorsortieren von Belegen oder durch die Übernahme von Buchhaltungsaufgaben Kosten sparen können.
 
Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer
- Wir optimieren die Lohnversteuerung und Sozialversicherungsbeiträge unserer Mandanten.
- Wir kennen die Regelungen, mit denen sich durch steuerfreie Arbeitgeberleistungen, durch Aufwandsersatz oder pauschale Lohnversteuerung Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sparen lassen.
- Für die Lohnbuchhaltung arbeiten wir teilweise mit externen Dienstleistern zusammen, die sich auf das Massengeschäft der Lohnbuchhaltung spezialisiert haben. 
 
Jahresabschlusserstellung
- Wir erstellen für unsere Mandanten Jahresabschlüsse nach HGB (Handelsgesetzbuch) in der Fassung des BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz).
- Wir bescheinigen die Erstellung der Jahresabschlüsse. Sofern dies für Bankgespräche benötigt wird, erstellen wir Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbescheinigungen.
- Wir erstellen Anhänge für Kapitalgesellschaften und unterstützen Vorstand und Geschäftsführer bei der Erstellung der Lageberichte.
- Für nicht buchführungspflichtige Kleinbetriebe und Freiberufler erstellen wir Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnungen.
- Wir leiten unsere Mandaten bzw. deren Buchhalter an, wie Sie durch Vorarbeiten, vorgelagerte Abstimmungen etc. Kosten für die Jahresabschlusserstellung sparen können.